Hinweis: Dieser Artikel ist eine Praxis-Einordnung, keine Rechtsberatung. Für konkrete Fälle sollten Sie Ihren Datenschutzbeauftragten oder Anwalt einbeziehen.
"Wir machen DSGVO-konforme KI" – diesen Satz hört man heute von fast jedem KI-Anbieter. Was aber heißt das eigentlich? Und welche konkreten Anforderungen erfüllen Sie als Geschäftsführer eigentlich, wenn Sie einen Anbieter beauftragen? Eine kurze Einordnung – ohne juristisches Buzzword-Bingo.
Die drei Bezugsrahmen
DSGVO
Bezieht sich auf personenbezogene Daten. Relevant, sobald irgendwelche Daten von Mitarbeitenden, Kundinnen oder Patienten verarbeitet werden – also fast immer. Wichtig: Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV), Rechtsgrundlage, technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs), Auskunftsrechte.
EU AI Act
Seit 2024 in Kraft, gestaffelt anwendbar. Klassifiziert KI-Systeme nach Risiko (verboten, hochriskant, begrenzt, minimal). Für die meisten Mittelstands-Use-Cases ist die Risiko-Stufe "begrenzt" oder "minimal" relevant – mit klaren Transparenz- und Dokumentationspflichten.
Branchenspezifisches
Im Gesundheitswesen die KHZG-Anforderungen, im Finanzbereich BaFin und MaRisk, im Bildungsbereich KMK-Empfehlungen. Diese kommen oft zusätzlich zu DSGVO und AI Act.
Sieben praktische Stellschrauben
- Standort der Verarbeitung. EU oder Deutschland sind unkritisch. USA mit Standardvertragsklauseln ist heikel und für sensible Bereiche oft nicht haltbar.
- Auftragsverarbeitungsvertrag. Nicht "haben wir doch" – sondern aktuell, vollständig, mit Sub-Auftragsverarbeitern.
- Trainingsdaten. Wurden Ihre Daten zum Training fremder Modelle verwendet? Bei OpenAI Enterprise: nein. Bei kostenlosem ChatGPT: ja. Wichtig zu wissen.
- Pseudonymisierung. Vor der Verarbeitung Personenbezug entfernen, wo möglich. Halbiert oft das Risiko.
- Mensch-in-der-Schleife. Bei Entscheidungen mit Auswirkung auf Personen Pflicht.
- Transparenz gegenüber Betroffenen. Datenschutzhinweise müssen KI-Verarbeitung erklären, nicht nur erwähnen.
- Audit-Trail. Was hat die KI wann auf welcher Basis entschieden – das müssen Sie nachvollziehen können.
Was Sie konkret von einem KI-Anbieter verlangen sollten
- Aktuelle AVV-Vorlage
- Liste der Sub-Auftragsverarbeiter
- TOM-Dokumentation
- Hosting-Standort als Vertragsbestandteil
- Klausel "keine Nutzung Ihrer Daten zum Training"
- Auf Anfrage: Risiko-Klassifizierung nach AI Act
"Wenn ein Anbieter Ihnen sagt, das brauche er nicht zu liefern – ist er der falsche Anbieter."
Sind Foundation Models wie GPT-4o überhaupt DSGVO-konform nutzbar?
Ja, mit klaren Bedingungen. OpenAI Enterprise und Azure OpenAI bieten EU-Hosting, AVV, keine Trainingsnutzung. Das ist für viele Use Cases ausreichend. Für besonders sensible Daten – Pflege, Medizin, Schüler – setzen wir trotzdem oft auf lokal gehostete Open-Source-Modelle wie Llama 3 oder Mistral. Datensparsam ist immer besser als datendurchsetzt.
Fazit
DSGVO-konforme KI ist 2026 keine Magie. Es ist Sorgfalt: Auftragsverarbeitung, Hosting-Standort, Pseudonymisierung, Audit-Trail. Wenn ein Anbieter diese vier Punkte sauber adressiert, sind Sie auf der sicheren Seite – egal wie groß oder klein das KI-System ist.
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